Das Hinterrad besteht aus:
An einer Radnabe mit einem Durchmesser von 5 cm wurde auf der rechten Seite eine Bremstrommel von 150 mm Ø aufgenietet. Die Radachse wurde mit zwei offenen Muttern gehalten. Der Deckel des Antriebsgehäuses war mit einer Schraube am Rahmen befestigt. Gegenüber der Befestigungsschraube in Höhe der Radachse befindet sich ein Schmiernippel. Dieses Hinterrad verfügt einzig über zwei Kegelrollen-, zwei Rillen- und ein Axialkugellager.
Zukünfig wurden nur noch Hutmuttern mit Bund für die Achsbefestigung verwendet. Der Gehäusedeckel am Kardaneingang wurde für die Aufnahme der nun gedämpften Kardanwelle geändert. Die Befestigung des Antriebsgehäusedeckels am Rahmen erfolgt nun mit zwei Schrauben. Die Bohrung für den Schmiernippel wurde durch eine Stopfschraube ersetzt.
Die Lagerung der Radnabe erfolgte nun mittels zweier Kegelrollenlager. Die des Spitzrades ebenfalls. Die nun 180 mm - Bremstrommel war nun aus Stahl gepresst und an der 5 cm oder einer 7,5 cm Radnabe verschraubt.
Die 180 mm - Bremstrommel wurde nun aus Eisen gegossen. Anfangs waren mehrere, später nur noch eine Kühlrippe angegossen. Die Bremsankerplatte wurde aus Aluminumguss hergestellt und zentrierte nun die Bremsbacken selbständig. Das Gewinde für den Schmiernippel befindet sich nun am höchsten Punkt des Antriebsgehäuses und wurde bei Nichtnutzung mit einer Schlitzschraube verschlossen. Während eines kurzen Zeitraumes von 1948 - 1949 produzierte man das Antriebsgehäuse und den Deckel aus Aluminiumguss ging aber bald wieder auf Eisengussausführung zurück.
Die Nimbus wurde fast während des gesamten Produktionszeitraumes mit einer einheitlichen Stahlfelge von 3,0 X 19″ ausgeliefert. Lediglich im Zeitraum 1938 – 45 wurden sogenannte Sicherheitsfelgen verwendet, die gegenüber der Ventilbohrung mit drei Sicken versehen waren. Nach geänderter Norm entspricht die Felgengröße nun umgerechnet 1,85 X 19″ Das Hinterrad aller Modelle wurde mit einer 3,50 x 19″ Bereifung mit Blockprofil ausgestattet.
Alle Felgen waren für 40 Speichennippel gebohrt. Die Länge der Speichen variiert um 3 mm (205 / 202 mm) um den durch den Kardanantrieb entstehenden Versatz von der Fahrzeuglängsachse auszugleichen. Die 205 mm langen Speichen sind auf der Bremsenseite zu montieren. Die Speichendicke betrug einheitlich 3,65 mm. Heute werden mit gutem Ergebnis häufig Dickendspeichen bei ausgeschlagenden Speichenbohrungen im Nabenbereich verwendet.
Edelstahlspeichen sollten nur im Solo-Betrieb verwendet werden da Edelstahl vom Material her spröder ist und die im Gespannbetrieb auftretenden seitlich wirkenden Kräfte (Längungen der Speichen bei Kurvenfahrten) kaum aufnehmen kann. Trotz der Zusage diverser Speichenherstellern über die Haltbarkeit ihrer Speichen gab es immer wieder Speichenabrisse woraufhin die betroffenen Gespann fahrenden Nimbus-Freunde wieder auf Stahlspeichen umgespeicht haben. Siehe auch Anleitung zum Einspeichen.
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Das Einstellen der Radlager erfolgt bei demontiertem Bremstrommel und Antrieb. Da in den wenigsten Fällen die Montagehülsen aus dem Original-Werkstattsatz vorhanden, jedoch unbedingt benötigt werden, kann man sich diese auch aus Rohrenden selbst herstellen wobei die Abmessungen nicht millimetergenau eingehalten werden müssen. Die Hülsen dienen lediglich dazu den Rahmen des Motorrades bei angezogenen Radmuttern zu simulieren. Gut gereinigte und fettfreie Teile sind für die Montage Voraussetzung. Das Einfetten der Lager erfolgt erst nach der Justierung!